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Union und SPD drücken Heizungsgesetz endgültig durch

Bundestag

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und damit das Heizungsgesetz der Ampelregierung abgelöst. Aus dem Handwerk kommen gemischte Reaktionen – denn zeitgleich wird die Förderung für den Heizungstausch gekürzt.

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Der Bundestag hat das neue Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) beschlossen. Damit wird das Heizungsgesetz der Ampel Geschichte. Aus dem Handwerk kommen gemischte Reaktionen: Verbände freuen sich über die lang ersehnte Klarheit, doch die parallel beschlossene Kürzung bei der Heizungsförderung führt zu scharfer Kritik.

In namentlicher Abstimmung votierten 322 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 272 stimmten dagegen. Die zentrale Änderung: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt weg. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bleibt damit zulässig, allerdings müssen die eingesetzten Brennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sein. Vermieter sollen beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an den CO2-Kosten, Netzentgelten sowie den Kosten für den Bio-Anteil beteiligt werden.

Endlich bringen wir wieder Klimaschutz und Freiheit in die Gebäude von Deutschland, sagte CDU/CSU-Fraktionsvize Sepp Müller in der Debatte. SPD-Berichterstatter Helmut Kleebank betonte: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz setzen wir die Wärmewende neu auf.

Anträge der Grünen und der Linken – unter anderem für eine Abwrackprämie, einen Heizkostendeckel und stärkere soziale Staffelung der Förderung – wurden abgelehnt. Auch ein AfD-Entschließungsantrag zur Aufhebung des Gebäudeenergiegesetzes fand keine Mehrheit. Zudem nahm der Bundestag eine Entschließung an, die die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene für eine grundlegende Vereinfachung der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen.